Regionalplan Im Rahmen der Neuaustellung des Regionalplans haben wir uns eingehend mit der Stellungnahme für die Stadt Monschau beschäftigt und zu den einzelnen Vorschlägen unsere Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahmen sind im Folgenden nach Orten sortiert, jeweils mit dem dazugehörigen zeichnerischen Ausschnitt. Mit Stellungnahme der Stadt Monschau sollte darauf verwiesen werden, dass umfangreicheAnteile von WE/km2 in der Eifel – insbesondere in Monschau – durch Umnutzung zuFerienwohnungen dem Wohnbedarf nicht zur Verfügung stehen und nicht zurechenbar sind,insofern strukturell ein höherer Bedarf WE/km2 besteht. Ein angenommener Ersatzbedarf mit 0,2% deckt die Flächenverluste durch Wohnraumnutzung für Ferienwohnzwecke u.E. nicht ab. Daneben entspricht die Annahme und Zugrundelegung von Potentialflächen seitens derRegionalplanung – in Gegenüberstellung zu Bedarfsflächen – weder der Realität im ländlichenRaum, noch der Situation in Monschau, da diese Flächen eigentümerseitig weder dem Markt –noch der Kommune als beplanbar – zur Verfügung stehen. Seitens unserer Fraktion werden diese„Bebauungslücken“ dabei durchaus auch städtebaulich – im Hinblick auf aufgelockerte unddurchgrünte räumliche Ortsituationen – positiv bewertet. Mit Stellungnahme gegenüber der BezReg sollte darauf hingewiesen werden, dass die textlichenAussagen und der Erläuterungsplan F8 zum Thema Hochwasser im Hinblick auf die aktuellenEreignisse in der Region u.E. anzupassen sind.2 von 6 in Zusammenste Mit Stellungnahme sollte gegenüber der BezReg ebenfalls der Hinweis erfolgen, dass bei dentextlichen Aussagen und dem Erläuterungsplan F9 zum Thema Trinkwasservorsorge die Absichtzur Erweiterung der Talsperre Perlenbach zu berücksichtigen ist. KO-G1 – Interkommunales Gewerbegebiet „Am Gericht“Eine Gewerbegebietsentwicklung in dem dargestellten Umfang, beidseitig der Landstraße – L106 –Richtung Konzen, wird – auch perspektiv – seitens der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNENökologisch und ökonomisch nicht als vertretbar und sinnvoll angesehen. KO-G2 – Interkommunales Gewerbegebiet „Am Gericht“Eine Aufnahme der – überörtlich vorabgestimmten – Flächenentwicklung von Gewerbe in dieRegionalplanung südlich der L 106 und nördlich der L 246, wie in der Stellungnahme derStädteregion dargestellt, wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – ggf. im Zusammenhangmit einer interkommunalen Weiterentwicklung Richtung und auf Simmerather Gemeindegebiet –jedoch für vorstellbar erachtet. IM-G3 – Gewerbegebiet Imgenbroich „Hans-Georg-Weiss-Straße“Eine weitere Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes in nordöstliche Richtung entsprechendVorlagenentwurf der Stadt Monschau wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen befürwortet.Darüber hinaus wird angeregt eine weitere Entwicklung auch in südliche Richtung (zur Erweiterungder bestehendenden Gewerbeansiedlungen) optional zuzulassen. MÜ-S1 – Plattevenn / Reichensteiner StraßeErschlossene Infrastruktur an bebauten Strassenrändern sollte generell beidseitig nutzbar und daherplanerisch erfasst sein. Insofern stimmt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der zusätzlichenErfassung der Reichensteiner Straße und der bereits besiedelten Straße „PlatteVenn“ in derRegionalplanung zu. MÜ-S2 – Klein-, Jungchen-SteinbüchelBegonnene und perspektive Entwicklungen in den Bereichen „Steinbüchel“, „Jungchenbüchel“ und„Kleinbüchel“ entsprechend dem zusätzlichen Ausweisungsvorschlag der Stadt Monschau sindsinnvoll und sollten – als ASB erfasst – möglich sein. MÜ-S3 – Hoarstatt, Leichengasse, In den BendenDie Entwicklung von Flächen unterhalb des Ortszentrums und des – in Planung befindlichen –Kindergartens sollten – wie in der zurückliegenen Gebietsentwicklungsplanung erfasst – möglichbleiben. Diese Entwicklung sollte jedoch nicht wesentlich über eine Linie beidseitig der jetzigen„Leichengasse“ ausufern. MÜ-S4 – KirschensteinwegDie Erfassung einer beidseitigen Bebaubarkeit „Kirschensteinweg“ als ASB steht aus Sicht vonBündnis 90 / Die Grünen den – durchaus positiven – Zielen und Grundsätzen der Regionalplanungentgegen und sollte auch aus verkehrlichen und ökologischen Gründen nicht verfolgt werden. MÜ-S5 – In den Stecken, BongertBereits besiedelte und bebaute Infrastruktur der Ortslage Mützenich wie im Bereich der Strassen„Bongert“ und „In den Stecken“ sollte planungsrechtlich nicht als Aussenbereich gelten, weshalb dieFraktion Bündnis 90 / Die Grünen diesem Vorschlag der Städteregion zur Ausweisung als ASB in derRegionalplanung zustimmmt. KO-S6 – FeuerbachDas in Planung befindliche Baubegebiet Feuerbach ist einhellig Gegenstand der Entwicklung derOrtslage Konzen und sollte als ASB ausgewiesen sein. Eine ausufernde Weiterentwicklung Richtungund bis zur Straße „Hatzevenn“ wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kritisch gesehenund nicht befürwortet. IM-S7 – Siedlungsfläche Imgenbroich Süd-WestEine Aufnahme des überdimensionalen Vorschlages der Städteregion zur Ausweisung vonSiedlungsflächen vom südlichen „Gräfgesweg“ nach Norden bis zum „Hengstbrüchelchen“ und dem„Rochuskreuz“ wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt. IM-S8 – südlicher BruchzaunSchon nahezu als historisch zu bezeichende Überlegungen zu Flächenausweisungen im Bereich„Bruchzaun“ und eine Arrondierung von Siedlungsflächen südlich „Bruchzaun“ mit Ausweisung vonASB-Flächen bis zur B258 entsprechend bisherigem Vorschlag der Stadt Monschau soll als Optionaus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zumindest nicht ausgeschlossen werden. IM-S9 – Heidbüchel, SteinrötschEbenfalls Gegenstand zurückliegender Gebietsentwicklungsplanungen war die Spange “ zwischen„Heidbüchel“ und „Steinrötsch“. Dieser Bereich sollte weiterhin Bestandteil der Entwicklungsabsichtender Ortslage sein, allerdings aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lediglich die hälftigeFläche des Ausweisungsvorschlages der Stadt Monschau im nördlichen Bereich. RO-S10 In der Regionalplanung sollten aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für den OrtsteilRohren weiter Aussagen zu einer touristischen Freizeit- und Sportnutzung – wie in derzurückliegenden Gebietsentwicklungsplanung abgebildet – getroffen werden. Insbesondere vor demHintergrund, dass Rohren als Ortslage grössenbedingt nicht mehr als eigenständiger ASB dargestelltwird, halten wir eine Ausweisung als ASB für zweckgebundene Nutzungen wie Fereineinrichtungenund Freizeitanlagen für möglich und sinnvoll. HÖ-S11 – Bebauung an südlicher HauptstraßeDer Vorschlag der Städtegregion auch die südliche Bebauung der Hauptstraße am Strassenrand derB258 als erschlossene Infrastruktur und ASB in der Regionalplanung auszuweisen ist zuzustimmen. KA-S12 – Fedderbach, BahnhofstraßeDas der gesamte westliche Bereich der Ortslage Kalterherberg nicht im Regionalplanentwurf als ASBerfasst ist, entspricht bereits nicht den besiedelten Realitäten. Eine durchaus sinvolle Arrondierungder westlichen Ortslage mit einem Triangel „Fedderbach“, „Monschauer Straße“, „Bahnhofstraße“wird kommunal bereits seit einiger Zeit einhellig positiv diskutiert und befürwortet.Mit Schreiben vom 29.03.2022 konnte seitens der Bezirksregierung Köln auf eine Anfrage der StadtMonschau zu einer Bebauung an der erschlossenen Straße „Fedderbach“ und einer Änderung derFlächennutzungsplanung keine Anpassung dieser Planung an die Ziele der Raumordnung, Landes-und Regionalplanung mit bisheriger Zuordnung dieser Bereiche zum Freiraum bestätigt werden.Vor diesem Hintergrund der Ablehnung einer Bebauung an der Straße „Fedderbach“ gewinnt derVorschlag der Städteregion der Ausweisung des v.g. Bereiches als ASB zusätzliche Bedeutung undwird diesem Vorschlag seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt. Unsere gesamte Stellungnahme können sie hier herunterladen: Stellungnahme zum Regionalplan B90/GrüneHerunterladen