Regionalplan

Im Rahmen der Neuaustellung des Regionalplans haben wir uns eingehend mit der Stellungnahme für die Stadt Monschau beschäftigt und zu den einzelnen Vorschlägen unsere Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen sind im Folgenden nach Orten sortiert, jeweils mit dem dazugehörigen zeichnerischen Ausschnitt.

Mit Stellungnahme der Stadt Monschau sollte darauf verwiesen werden, dass umfangreiche
Anteile von WE/km2 in der Eifel – insbesondere in Monschau – durch Umnutzung zu
Ferienwohnungen dem Wohnbedarf nicht zur Verfügung stehen und nicht zurechenbar sind,
insofern strukturell ein höherer Bedarf WE/km2 besteht. Ein angenommener Ersatzbedarf mit 0,2
% deckt die Flächenverluste durch Wohnraumnutzung für Ferienwohnzwecke u.E. nicht ab.

Daneben entspricht die Annahme und Zugrundelegung von Potentialflächen seitens der
Regionalplanung – in Gegenüberstellung zu Bedarfsflächen – weder der Realität im ländlichen
Raum, noch der Situation in Monschau, da diese Flächen eigentümerseitig weder dem Markt –
noch der Kommune als beplanbar – zur Verfügung stehen. Seitens unserer Fraktion werden diese
„Bebauungslücken“ dabei durchaus auch städtebaulich – im Hinblick auf aufgelockerte und
durchgrünte räumliche Ortsituationen – positiv bewertet.

Mit Stellungnahme gegenüber der BezReg sollte darauf hingewiesen werden, dass die textlichen
Aussagen und der Erläuterungsplan F8 zum Thema Hochwasser im Hinblick auf die aktuellen
Ereignisse in der Region u.E. anzupassen sind.2 von 6 in Zusammenste

Mit Stellungnahme sollte gegenüber der BezReg ebenfalls der Hinweis erfolgen, dass bei den
textlichen Aussagen und dem Erläuterungsplan F9 zum Thema Trinkwasservorsorge die Absicht
zur Erweiterung der Talsperre Perlenbach zu berücksichtigen ist.

KO-G1 – Interkommunales Gewerbegebiet „Am Gericht“
Eine Gewerbegebietsentwicklung in dem dargestellten Umfang, beidseitig der Landstraße – L106 –
Richtung Konzen, wird – auch perspektiv – seitens der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
ökologisch und ökonomisch nicht als vertretbar und sinnvoll angesehen.


KO-G2 – Interkommunales Gewerbegebiet „Am Gericht“
Eine Aufnahme der – überörtlich vorabgestimmten – Flächenentwicklung von Gewerbe in die
Regionalplanung südlich der L 106 und nördlich der L 246, wie in der Stellungnahme der
Städteregion dargestellt, wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – ggf. im Zusammenhang
mit einer interkommunalen Weiterentwicklung Richtung und auf Simmerather Gemeindegebiet –
jedoch für vorstellbar erachtet.


IM-G3 – Gewerbegebiet Imgenbroich „Hans-Georg-Weiss-Straße“
Eine weitere Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes in nordöstliche Richtung entsprechend
Vorlagenentwurf der Stadt Monschau wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen befürwortet.
Darüber hinaus wird angeregt eine weitere Entwicklung auch in südliche Richtung (zur Erweiterung
der bestehendenden Gewerbeansiedlungen) optional zuzulassen.

MÜ-S1 – Plattevenn / Reichensteiner Straße
Erschlossene Infrastruktur an bebauten Strassenrändern sollte generell beidseitig nutzbar und daher
planerisch erfasst sein. Insofern stimmt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der zusätzlichen
Erfassung der Reichensteiner Straße und der bereits besiedelten Straße „PlatteVenn“ in der
Regionalplanung zu.

MÜ-S2 – Klein-, Jungchen-Steinbüchel
Begonnene und perspektive Entwicklungen in den Bereichen „Steinbüchel“, „Jungchenbüchel“ und
„Kleinbüchel“ entsprechend dem zusätzlichen Ausweisungsvorschlag der Stadt Monschau sind
sinnvoll und sollten – als ASB erfasst – möglich sein.

MÜ-S3 – Hoarstatt, Leichengasse, In den Benden
Die Entwicklung von Flächen unterhalb des Ortszentrums und des – in Planung befindlichen –
Kindergartens sollten – wie in der zurückliegenen Gebietsentwicklungsplanung erfasst – möglich
bleiben. Diese Entwicklung sollte jedoch nicht wesentlich über eine Linie beidseitig der jetzigen
„Leichengasse“ ausufern.

MÜ-S4 – Kirschensteinweg
Die Erfassung einer beidseitigen Bebaubarkeit „Kirschensteinweg“ als ASB steht aus Sicht von
Bündnis 90 / Die Grünen den – durchaus positiven – Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung
entgegen und sollte auch aus verkehrlichen und ökologischen Gründen nicht verfolgt werden.

MÜ-S5 – In den Stecken, Bongert
Bereits besiedelte und bebaute Infrastruktur der Ortslage Mützenich wie im Bereich der Strassen
„Bongert“ und „In den Stecken“ sollte planungsrechtlich nicht als Aussenbereich gelten, weshalb die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen diesem Vorschlag der Städteregion zur Ausweisung als ASB in der
Regionalplanung zustimmmt.

KO-S6 – Feuerbach
Das in Planung befindliche Baubegebiet Feuerbach ist einhellig Gegenstand der Entwicklung der
Ortslage Konzen und sollte als ASB ausgewiesen sein. Eine ausufernde Weiterentwicklung Richtung
und bis zur Straße „Hatzevenn“ wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kritisch gesehen
und nicht befürwortet.

IM-S7 – Siedlungsfläche Imgenbroich Süd-West
Eine Aufnahme des überdimensionalen Vorschlages der Städteregion zur Ausweisung von
Siedlungsflächen vom südlichen „Gräfgesweg“ nach Norden bis zum „Hengstbrüchelchen“ und dem
„Rochuskreuz“ wird seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt.

IM-S8 – südlicher Bruchzaun
Schon nahezu als historisch zu bezeichende Überlegungen zu Flächenausweisungen im Bereich
„Bruchzaun“ und eine Arrondierung von Siedlungsflächen südlich „Bruchzaun“ mit Ausweisung von
ASB-Flächen bis zur B258 entsprechend bisherigem Vorschlag der Stadt Monschau soll als Option
aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zumindest nicht ausgeschlossen werden.

IM-S9 – Heidbüchel, Steinrötsch
Ebenfalls Gegenstand zurückliegender Gebietsentwicklungsplanungen war die Spange “ zwischen
„Heidbüchel“ und „Steinrötsch“. Dieser Bereich sollte weiterhin Bestandteil der Entwicklungsabsichten
der Ortslage sein, allerdings aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lediglich die hälftige
Fläche des Ausweisungsvorschlages der Stadt Monschau im nördlichen Bereich.

RO-S10
In der Regionalplanung sollten aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für den Ortsteil
Rohren weiter Aussagen zu einer touristischen Freizeit- und Sportnutzung – wie in der
zurückliegenden Gebietsentwicklungsplanung abgebildet – getroffen werden. Insbesondere vor dem
Hintergrund, dass Rohren als Ortslage grössenbedingt nicht mehr als eigenständiger ASB dargestellt
wird, halten wir eine Ausweisung als ASB für zweckgebundene Nutzungen wie Fereineinrichtungen
und Freizeitanlagen für möglich und sinnvoll.

HÖ-S11 – Bebauung an südlicher Hauptstraße
Der Vorschlag der Städtegregion auch die südliche Bebauung der Hauptstraße am Strassenrand der
B258 als erschlossene Infrastruktur und ASB in der Regionalplanung auszuweisen ist zuzustimmen.

KA-S12 – Fedderbach, Bahnhofstraße
Das der gesamte westliche Bereich der Ortslage Kalterherberg nicht im Regionalplanentwurf als ASB
erfasst ist, entspricht bereits nicht den besiedelten Realitäten. Eine durchaus sinvolle Arrondierung
der westlichen Ortslage mit einem Triangel „Fedderbach“, „Monschauer Straße“, „Bahnhofstraße“
wird kommunal bereits seit einiger Zeit einhellig positiv diskutiert und befürwortet.
Mit Schreiben vom 29.03.2022 konnte seitens der Bezirksregierung Köln auf eine Anfrage der Stadt
Monschau zu einer Bebauung an der erschlossenen Straße „Fedderbach“ und einer Änderung der
Flächennutzungsplanung keine Anpassung dieser Planung an die Ziele der Raumordnung, Landes-
und Regionalplanung mit bisheriger Zuordnung dieser Bereiche zum Freiraum bestätigt werden.
Vor diesem Hintergrund der Ablehnung einer Bebauung an der Straße „Fedderbach“ gewinnt der
Vorschlag der Städteregion der Ausweisung des v.g. Bereiches als ASB zusätzliche Bedeutung und
wird diesem Vorschlag seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt.

Unsere gesamte Stellungnahme können sie hier herunterladen: